Ein neuer Monat ist angebrochen. Somit werfen wir einen Blick auf den Arbeitsmarktbericht, den die Bundesagentur für Arbeit zu jedem Monatsende veröffentlicht. Wir entnehmen daraus die aktuellsten Zahlen zum Gründungszuschuss, dem Instrument zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Vor einem Monat gab es noch den ersten großen Sprung nach oben seit Jahresbeginn. Es scheint, als wollte man das ausgleichen und so sind es jetzt wieder 17 % weniger.
Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, finanzielle Probleme zu Beginn überbrücken und trotz des allgemeinen Risikos der Gründung den eigenen Unterhalt sichern können.
Gründungsinteressierte, die sich derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, sind berechtigt, einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen.
Aber so gut das Förderprogramm klingt, so schwierig ist es für viele, rein zu kommen. Denn noch vor Antragstellung müssen Gründungswillige mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das allgemeine Konzept und die konkreten Pläne zur Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben unter Beweis zu stellen. Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen. Der Erhalt des Gründungszuschusses ist also verhältnismäßig streng reglementiert, aber mit guter Vorbereitung zu schaffen.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihren Businessplan gewissenhaft – im Idealfall mit einem Gründercoach – und lassen Sie das Konzept nochmals prüfen, bevor Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Für Mai 2015 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im Mai wurden hochgerechnet 2.709 Neuanträge bewilligt, das sind 17 % weniger als im Vormonat und entsprechen dem Trend aus den Monaten Februar und März.
- Mit dem Gründungszuschuss wurden im Mai 2015 insgesamt 27.000 Gründer gefördert. Dieser Wert ist bereits seit Februar dieses Jahres konstant.
- In den vergangenen zwölf Monaten soll in 31.000 Fällen ein Gründungszuschuss gewährt worden sein.
Im zwölfmonatigen Verlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)
Gründungswillige, die davon überzeugt sind, dass ihre Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen, um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren. Möglichkeiten bieten:
Zu guter Letzt haben Gründungsinteressierte auch die Möglichkeit, zu klagen, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit quer stellt und den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt. Hierfür ist es ratsam, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Existenzgründern wird empfohlen, sich bereits vor der Arbeitslosigkeit bzw. vor Abgabe des Antrags gründlich über die möglichen Ablehnungsgründe zu informieren.
- Lesen Sie auch unsere Interviews mit Gründercoach und Anwalt Sandeep Chhatwal zu den üblichen Hürden beim Gründungszuschuss und die wichtigsten Fragen zur erfolgreichen Antragstellung.
Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Sprechen Sie auch mit einem Gründercoach!