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Gründungszuschuss im November: Was tun bei Absage?

Der monatlich erscheinende Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt unter anderem Aufschluss über die aktuelle Entwicklung der Zahlen zum Gründungszuschuss. Dieser dient als Instrument zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Allerdings kommen nur sehr wenige Gründungsinteressierte in den Genuss dieser Fördermittel. So gab es im November wieder weniger Bewilligungen für den Gründungszuschuss als im Monat zuvor. Gründern steht es aber offen, auch gegen eine Absage vorzugehen, wenn man von der eigenen Geschäftsidee überzeugt ist.

Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, finanzielle Probleme zu Beginn überbrücken und trotz des allgemeinen Risikos der Unternehmensgründung den eigenen Unterhalt sichern können. Gründungsinteressierte, die sich also derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, sind prinzipiell dazu berechtigt, einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen.

An jedem Monatsende sehen wir uns die Entwicklung beim Gründungszuschuss an. Für November 2015 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:

  • Im November wurden hochgerechnet 2.521 Neuanträge bewilligt, das sind fast 16 % weniger als im Vormonat. Vergleicht man die aktuelle Zahl mit der aus dem November 2014, ergibt sich nahezu keine Veränderung.
  • In den vergangenen zwölf Monaten wurde somit in 31.000 Fällen ein Gründungszuschuss gewährt.
  • Im November 2015 haben insgesamt 26.000 Gründer Förderung durch den Gründungszuschuss erhalten. Dieser Wert ist seit September konstant.

Im Jahresverlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

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Neuanträge auf den Gründungszuschuss im November 2015

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Die Zahl der bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss ist im Vergleich zum Vormonat um 478 Bewilligungen gefallen. Die Gruppe der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer verharrt dennoch auf dem Niveau des Vormonats, und zwar bei 26.000 insgesamt Geförderten.

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Imsgesamt mit dem Gründungszuschuss Geförderte im November 2015

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Es zeigt sich, wie schwierig es für viele Menschen ist, den Gründungszuschuss zu bekommen. Denn noch vor der Antragstellung müssen Gründungswillige mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das allgemeine Konzept und die konkreten Pläne zur Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben unter Beweis zu stellen.

Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen. Der Erhalt des Gründungszuschusses ist verhältnismäßig streng reglementiert, aber mit guter Vorbereitung zu schaffen. Dazu gehört vor allem ein Businessplan, den Gründer am besten zusammen mit einem Gründercoach anfertigen sollten, um jegliche Fehler zu vermeiden. Wer es dennoch alleine angehen will, sollte sich unsere Infografik mit den 10 wichtigsten Punkten für den Businessplan ansehen. Außerdem finden Sie hier hilfreiche Businessplan-Tools, damit das Schreiben einfacher fällt.

Nicht immer muss man ein „Nein” sofort akzeptieren

Gründungsinteressierte haben auch noch die Möglichkeit zu klagen, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit quer stellt und den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt. Hierfür ist es ratsam, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Existenzgründern wird empfohlen, sich bereits vor Abgabe des Antrags gründlich über die möglichen Ablehnungsgründe zu informieren.

Lesen Sie auch unsere Interviews mit Gründercoach und Anwalt Sandeep Chhatwal zu den üblichen Hürden beim Gründungszuschuss und die wichtigsten Fragen zur erfolgreichen Antragstellung.

Gründungswillige, die davon überzeugt sind, dass ihre Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten wie Förderdarlehen oder andere Zuschüsse oder Gründer- oder Onlinekredite erkundigen.


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