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Gründungszuschuss: 2015 kein besseres Jahr als 2014

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Der monatlich erscheinende Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt unter anderem Aufschluss über die aktuelle Entwicklung der Zahlen zum Gründungszuschuss. Dieser dient als Instrument zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Allerdings kommen nur sehr wenige Gründungsinteressierte in den Genuss dieses Fördermittels. So gab es im Dezember 2015 abermals weniger Bewilligungen für den Gründungszuschuss als im Vormonat. Auch für das Gesamtjahr 2015 stehen niedrigere Werte als 2014 zu Buche.



Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, finanzielle Probleme zu Beginn überbrücken und trotz des allgemeinen Risikos der Unternehmensgründung den eigenen Unterhalt sichern können. Gründungsinteressierte, die sich also derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, sind prinzipiell dazu berechtigt, einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen.

An jedem Monatsende sehen wir uns die Entwicklung beim Gründungszuschuss an. Für Dezember 2015 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:

  • Im Dezember wurden hochgerechnet 1.995 Neuanträge bewilligt, das sind fast 21 % weniger als im Vormonat.
  • In den vergangenen zwölf Monaten wurde somit in 30.000 Fällen ein Gründungszuschuss gewährt.
  • Im Dezember 2015 haben insgesamt 26.000 Gründer eine Förderung durch den Gründungszuschuss erhalten. Dieser Wert ist seit September konstant. In der ersten Jahreshälfte lag dieser aber stets 1.000 Fälle drüber bei insgesamt 27.000 geförderten Personen.

Im Jahresverlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Neuanträge auf den Gründungszuschuss im Dezember 2015
Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Die Zahl der bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss ist im Vergleich zum Vormonat um 526 Bewilligungen gefallen. Die Gruppe der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer verharrt hingegen kontinuierlich auf dem Niveau des Vormonats bei 26.000 Personen.

Insgesamt mit dem Gründungszuschuss Geförderte im Dezember 2015
Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Der Gründungszuschuss 2015 im Jahresspiegel

2015 wurden im Schnitt 26.500 Menschen pro Monat mit dem Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Im Vorjahr waren es mit 26.750 im Durchschnitt geringfügig mehr. Betrachtet man nur die Neuanträge auf den Gründungszuschuss, waren es monatlich rund 2.717 Neuanträge im Durchschnitt. Der Wert liegt etwas unter dem Schnitt des Vorjahres 2014 mit monatlich 2.809 bewilligten Anträgen.

Der geringste Wert im Jahr 2015 lag mit 1.995 Neuanträgen im Dezember und damit sogar unter dem niedrigsten Wert des Vorjahres – gleichfalls im Dezember – mit 2.190 Neuanträgen. Die meisten Neubewilligungen gab es im April 2015 mit 3.275. Im Jahr 2014 war es der Januar mit 3.460 Fällen.

So konnten mit dem Gründungszuschuss laut Bundesagentur für Arbeit 2015 insgesamt 30.323 Personen aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen gründen. Im Jahr zuvor waren es mehr, und zwar 31.621 Gründer, die den Gründungszuschuss erhielten.

Chance nutzen: richtig vorbereiten

Es zeigt sich, wie schwer es für viele Menschen ist, den Gründungszuschuss zu bekommen. Denn noch vor der Antragstellung müssen Gründungswillige mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das allgemeine Konzept und die konkreten Pläne der Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben zu belegen.

Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen. Der Erhalt des Gründungszuschusses ist verhältnismäßig streng reglementiert, aber mit guter Vorbereitung zu schaffen. Dazu gehört vor allem ein Businessplan, den Gründer am besten zusammen mit einem Gründercoach anfertigen sollten, um jegliche Fehler zu vermeiden.

Wer es dennoch alleine angehen will, sollte sich unsere Infografik mit den 10 wichtigsten Punkten für den Businessplan ansehen. Außerdem finden Sie hier hilfreiche Businessplan-Tools, die das Schreiben erleichtern.

Letzte Chance: Ablehnungsbescheid prüfen lassen

Letztendlich haben Gründungsinteressierte auch noch die Möglichkeit zu klagen, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit quer stellt und den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt.

Hierfür ist es allerdings ratsam, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Existenzgründern wird empfohlen, sich bereits vor Abgabe des Antrags gründlich über die möglichen Ablehnungsgründe zu informieren.

Gründungswillige, die davon überzeugt sind, dass ihre Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten wie Förderdarlehen und anderen Zuschüssen oder Gründer- oder Onlinekrediten erkundigen.

Der Beitrag Gründungszuschuss: 2015 kein besseres Jahr als 2014 erschien zuerst auf GründerDaily.


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