Der monatlich erscheinende Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt unter anderem Aufschluss über die aktuelle Entwicklung der Zahlen zum Gründungszuschuss. Dieser dient als Instrument zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Leider kommen generell nur sehr wenige Gründungsinteressierte in den Genuss dieses Fördermittels. Aber die Ergebnisse aus dem Januar lassen wieder hoffen, denn hier wurde seit Langem wieder Marke von 3.000 bewilligten Neuanträgen geknackt.
Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, finanzielle Probleme zu Beginn überbrücken und trotz des allgemeinen Risikos der Unternehmensgründung den eigenen Unterhalt sichern können. Gründungsinteressierte, die sich also derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, sind prinzipiell dazu berechtigt, einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen.
Jeden Monat sehen wir uns die Entwicklung beim Gründungszuschuss an. Für Januar 2016 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im Januar wurden hochgerechnet 3.062 Neuanträge bewilligt, das sind 53 % mehr als im Vormonat mit 1.995 Bewilligungen.
- In den vergangenen zwölf Monaten wurde so laut Bundesarbeitsagentur in 30.000 Fällen ein Gründungszuschuss gewährt.
- Im Januar 2016 haben insgesamt 25.000 Gründer eine Förderung durch den Gründungszuschuss erhalten. In der ersten Jahreshälfte 2015 lag dieser Wert stets bei 27.000, in der zweiten Jahreshälfte immerhin noch bei 26.000 Fällen.
Im Jahresverlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Die Zahl der bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss ist im Vergleich zum Vormonat um 1.067 Bewilligungen angestiegen. Die Gruppe der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer fällt hingegen erneut um 1.000 Fälle auf insgesamt 25.000 geförderte Personen.

Man kann sehen, dass es schwer für viele Menschen ist, den Gründungszuschuss zu erhalten. Denn noch vor der Antragstellung müssen Gründungswillige mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das allgemeine Konzept und die konkreten Pläne der Selbstständigkeit sprechen.
Hier müssen Gründer aus der Arbeitslosigkeit nämlich erst einmal die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben beweisen. Ziel ist es also, den Berater der Bundesarbeitsagentur vom Potenzial der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen.
Der Erhalt des Gründungszuschusses ist also verhältnismäßig streng reglementiert, aber mit guter Vorbereitung zu schaffen. Dazu gehört vor allem ein Businessplan, den Gründer am besten zusammen mit einem Gründercoach anfertigen sollten, um alle Fehler auszuräumen. Wer es trotzdem alleine angehen will, kann unsere Infografik mit den 10 wichtigsten Punkten für den Businessplan zur Hilfe nehmen. Außerdem finden Sie hier hilfreiche Businessplan-Tools, die das Schreiben des Businessplans erleichtern.
Unser Tipp: den Ablehnungsbescheid prüfen lassen
Wenn sich die Bundesagentur für Arbeit quer stellt und den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt, haben Gründungsinteressierte zudem noch die Möglichkeit zu klagen. Hierfür ist es allerdings ratsam, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Existenzgründern wird empfohlen, sich bereits vor Abgabe des Antrags gründlich über die möglichen Ablehnungsgründe zu informieren.
Lesen Sie auch unsere Interviews mit Gründercoach und Anwalt Sandeep Chhatwal zu den üblichen Hürden beim Gründungszuschuss und die wichtigsten Fragen zur erfolgreichen Antragstellung.
Gründungswillige, die davon überzeugt sind, dass ihre Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten wie Förderdarlehen und anderen Zuschüssen oder Gründer- oder Onlinekrediten erkundigen.
- Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Sprechen Sie auch mit einem Gründercoach!
Der Beitrag Gründungszuschuss im Januar: Geht es wieder aufwärts? erschien zuerst auf GründerDaily.